Unser Angebot für Ihren Sprechstundenbedarf

Wir arbeiten kontinuierlich daran, unser Angebot und unseren SERVICE für unsere Kunden zu optimieren und auszubauen. Viele unserer Kund:innen versorgen wir – neben den Produkten unseres Kernsortiments der Bereiche Gastroenterologie und Onkologie – auch mit einem umfangreichen Angebot an unterschiedlichen Medizin- und Sicherheitsprodukten des täglichen Sprechstundenbedarfes (SSB). Dabei liefern wir etablierte, sichere und funktionale Produkte namhafter Hersteller:innen zu wirtschaftlichen Konditionen und bieten zudem die Möglichkeit der Lieferung nach Rezeptierung Ihres Sprechstundenbedarfs sowie die Abrechnung Ihrer SSB-Verordnungen mit den Krankenkassen.

Produktbereiche unseres Angebots

  • Produkte und Sicherheitsprodukte für die Infusion und Injektion
  • Verbandmaterialien und Pflaster
  • Verbindungs- und Silikonschläuche
  • Produkte für den Arbeitsschutz

Ihre Vorteile

  • Umfangreiches Sortiment etablierter Hersteller:innen und Marktführer:innen
  • Verschiedene wirtschaftliche und funktionale Alternativen
  • Abrechnung Ihrer SSB-Verordnungen
  • Schnelle und zuverlässige Lieferungen

Fragen Sie uns

Für weitere Informationen zu unserem Angebot im Bereich des Sprechstundenbedarfes wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiter:innen. Kontaktieren Sie uns direkt über unser Kontaktformular auf dieser Website. Ihre Anfrage wird automatisch als E-Mail an uns weitergeleitet.

Telefonisch erreichen Sie uns von Montag bis Freitag jeweils von 8:30 – 16:30 Uhr unter +49 511 132 272-0. Sie können uns auch gerne eine E-Mail schreiben, falls Sie Informationen zu einem unserer Produkte oder zu unseren Serviceleistungen wünschen. Bitte richten Sie Ihre E-Mail an info@inmedi-service.com.

Das Team von InMedi SERVICE freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme.

Allgemeine Information zur Differenzierung sowie Abrechnung von Praxis- und Sprechstundenbedarf

Unter dem Begriff Sprechstundenbedarf (SSB) werden die Produkte definiert, die ein Arzt / eine Ärztin im Rahmen der vertragsärztlichen Behandlung für den Verbrauch an mehr als einem Patienten / einer Patientin in seiner / ihrer Praxis zu Lasten des Kostentragenden verwenden darf.

Praxisbedarf ist dagegen kein Sprechstundenbedarf und wird auch nicht personenbezogen verordnet. Dieser Bedarf wird vom Arzt bzw. der Praxis  selbst eingekauft und bezahlt. Die Kosten sind über den einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) abgegolten. Zum Praxisbedarf gehören beispielsweise Einmalspritzen, Einmalkanülen, Handschuhe, Zellstoff, Flächen- und Instrumentendesinfektion.

Zum Sprechstundenbedarf gehören beispielsweise:

  • Verband- und Nahtmaterial
  • Mittel für Narkose und örtliche Betäubung
  • Reagenzien und Schnelltests
  • Mittel zur Diagnostik und Therapie
  • Desinfektionsmittel zur Anwendung am Patienten

Nicht zum Sprechstundenbedarf gehören dagegen:

  • Einmalprodukte wie Einmalkanülen, Einmalspritzen, Einmalhandschuhe, Einmalskalpelle, Einmalharnblasenkatheter, Einmaldarmrohre oder Einmalspekula
  • Kosten für Filmmaterial, Reagenzien, Substanzen und Material für Laboratoriumsuntersuchungen

Abrechnung und Erstattung im ambulanten Bereich

In Deutschland gibt 17 Kassenärztliche Vereinigungen und für jede gilt eine eigene Sprechstundenbedarfsvereinbarung. Für die zentrale Bearbeitung des Sprechstundenbedarfs in einem KV-Bezirk ist dabei die jeweilige Krankenkasse mit den meisten Krankenkassenmitgliedern verantwortlich.
Die Regelungen zur Erstattung und Abrechnung im Bereich des Sprechstundenbedarfs sind somit in den verschiedenen Geltungsbereichen unterschiedlicher Kassenärztlicher Vereinigungen abweichend geregelt und kompliziert. Beispielsweise betrifft die Infusionstherapie sowohl Produkte des Sprechstunden- als auch des Praxisbedarfs, Sachkosten oder auch Hilfsmittel.

Grundsätzlich gilt es dabei folgendes zu beachten:

  • Anforderungen von Verband-, Hilfs- und Arzneimitteln über den Sprechstundenbedarf sollten getrennt voneinander erfolgen,
  • Im Sprechstundenbedarf sind Hilfsmittel budgetfrei.
  • Für bestimmte Facharztgruppen gelten teilweise besondere Vereinbarungen, bei Unsicherheiten sollte bei der zuständigen Kasse oder der zuständigen KV nachgefragt werden.
  • Der Umfang des angeforderten Sprechstundenbedarfs muss dem Bedarf der Praxis einschließlich des Bedarfs für den Notfalldienst entsprechen.

Eine Übersicht der Sprechstundenbedarfsverordnungen der Kassenärztlichen Vereinigungen finden Sie hier.